BFH-Urteil: Angestellte müssen nur hohe Firmenrabatte versteuern
Muss ein Arbeitnehmer einen Preisvorteil, den ihm sein Arbeitgeber einräumt, wie seinen Lohn versteuern? Ja, urteilte der Bundesfinanzhof. Vorausgesetzt, der Rabatt wäre nicht für jeden anderen Kunden zu haben.
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