Besonderer Pfändungsschutz für Rückdeckungsversicherungen eines GGF
Der Bundesgerichtshof (BGH, 22.08.2012, VII ZB 2/11) hat einem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) für seine im Zusammenhang mit seiner Pensionszusage verpfändeten Rückdeckungsversicherung Schutz nach § 851c Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gewährt.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de