Arzt haftet wenn es schiefgeht - Bei gravierenden Risiken reicht Aufklärungsbogen nicht
Wenn ein ärztlicher Eingriff ein besonders beeinträchtigendes, nicht mehr behebbares Risiko beinhaltet, muss der Arzt darüber umfassend aufklären. Ein flüchtiger Hinweis in einem Aufklärungsbogen genügt dafür nicht.…
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