21. 11. 2012 - Versicherungsschutz nach …

21. 11. 2012 - Versicherungsschutz nach Schwindelanfall hinfällig

(ac) Nach den Allgemeinen Bedingungen für Unfallversicherungen fallen Unglücksfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz. Ein plötzlicher Schwindelanfall vor dem Unfall kann somit den Versicherungsschutz entfallen lassen. Im konkreten Fall war eine Frau aus dem Fenster ihres Schlafzimmers gefallen und danach faktisch querschnittsgelähmt. Ihrem eigenen Bericht zufolge sei ihr in der extrem schwülwarmen Nacht im Bett plötzlich übel geworden und sie habe sich zum angekippten Fenster geschleppt, um für mehr frische Luft zu sorgen. Dort sei ihr „schwarz vor Augen“ geworden. Was nach dem Öffnen des Fensters passiert sei, wisse sie nicht mehr. Jedenfalls wäre sie aus dem ersten Stock auf die Straße vor ihrem Haus gefallen. Mit der Folge, dass sie keine schweren Sachen mehr heben oder sich bücken kann und es ihr auch nicht möglich ist, längere Zeit zu stehen oder zu laufen. Trotzdem verweigere ihr der Versicherer die vereinbarte monatliche Unfallrente in Höhe von 375 Euro, die bei einer Invalidität von mindestens 50% fällig ist.Und das zu Recht, wie die Richter befanden. Wobei es gar nicht mal auf den – hier übrigens umstrittenen – Grad der Behinderung ankomme. „Aus dem eigenen Vortrag der Verunglückten ergibt sich, dass sie wegen einer Bewusstseinsstörung aus dem Schlafzimmerfenster gestürzt ist“, erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld von der Deutschen Anwaltshotline den Urteilsspruch. Die möglicherweise zwar nur kurzzeitige gesundheitsbedingte Störung der Aufnahme- und Gegenwirkungsmöglichkeit war offenbar geeignet, der Versicherten die Fähigkeit zu nehmen, die konkrete Gefahrenlage zu beherrschen, in der sie sich befand. Womit ihr im entscheidenden Moment auch kein Versicherungsschutz mehr zustand. Zumal keine anderen Umstände vorliegen, die eine geforderte äußere Ursache für den Sturz plausibel erscheinen lassen. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2012, Az.: I-4 U 218/11

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
19.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
20.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
21.03.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
07.04.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Prävention gegen Elementarrisiken in Verwendungszweck für Sondervermögen Infrastruktur aufnehmen
17.03.2025

Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) begrüßt, dass mit dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur auch ein …

Versicherungen
WTW: Verkauf von Viridium würde deutschen Run-Off-Markt beleben
17.03.2025

„In den kommenden fünf Jahren erwarte ich mindestens eine Run-Off-Transaktion pro Jahr auf dem …

Versicherungen
CGPA Europe veröffentlicht Ergebnisse der Kundenbefragung 2025
17.03.2025

Die CGPA Europe Underwriting GmbH führte vom 06. bis 20. Februar 2025 eine Kundenbefragung …