Zur Auslegung des Begriffes "Witterungsniederschläge" in der Gebäudeversicherung
Das LG Nürnberg- Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10 hat sich mit seinem Urteil zur bedingungsgemäßen Überschwemmung im Sinne einer "Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude steht, durch Witterungsniederschläge" geäußert.
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