Wer sich sehenden Auges in Gefahr begibt...
Wer eine Treppe betritt, die aufgrund des Wellengangs jedenfalls an den unteren Stufen nass sein muss, hat sich auf diesen Zustand der Treppe einzustellen. Den Betreiber einer Anlage (hier: eines Rheinstrandes) trifft keine Verkehrssicherungspflicht, wenn eine Gefahrenstelle eindeutig vor sich selbst warnt.
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