Unzulässige Haftungsbegrenzung von Textilreinigungen
10.08.2012 - OLG Köln vom 10.08.2012 (6 U 54/12) Eine Reinigung darf die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit beschädigte Kleidungsstücke nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Deutschen Texilreinigungsverband entschieden. Unzulässig ist auch die vom Verband empfohlene Klausel, nach der eine Reinigung maximal den Zweitwert ersetzt, wenn die Kleidung wegen grober Fahrlässigkeit ruiniert wurde.... mehr
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