Streupflicht nur bei "allgemeiner Glättebildung"
Der nächste Winter kommt bestimmt. Und ebenso sicher ist, dass es dann auch wieder zu Glatteisunfällen von Fußgängern kommen wird. Deshalb kann es nützlich sein, sich rechtzeitig an ein Urteil des BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11 zu erinnern.
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