Pensionszusage an GGF: Fehler bei der Verpfändung ohne Folgen?
In einem Streit vor dem OLG Hamm, 16.06.2011 - I-22 U 102/10 (nicht rechtskräftig) ging es um die Frage, ob die Rückdeckungsversicherungen zu einer Pensionszusage wirksam verpfändet worden waren. Immerhin ging es um einen Betrag von 785.985 EUR, der vom Versicherer hinterlegt worden war. Auch in der zweiten Instanz "hielt" die Verpfändung der gerichtlichen Überprüfung stand und die Witwe des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) erhielt im Wesentlichen Recht.
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