Kaskoschäden: Kein Nachlass zulasten des Versicherers
Wenn Werkstätten bei einer Steinschlag-Reparatur Kunden einen Nachlass in Höhe ihres Selbstbehalts einräumen, müssen sie das dem Versicherer mitteilen. Alles andere ist Betrug, entschied das Oberlandesgericht Köln.
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