Datenschutznovelle: Ab jetzt kann Nachlässigkeit teuer werden
Anfang September 2012 lief die Übergangsfrist für Unternehmen und Adressdienstleister ab, in der sie Altdaten entsprechend der Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) validieren und somit aktiv halten konnten. Ab dem 1. September gelten sehr viel strengere Vorschriften, die die Unternehmen bei allen Marketing-Maßnahmen berücksichtigen müssen.
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