BGH-Urteil zum Anwendungsbereich der Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
Der BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10 hat sich in seinem Urteil gegen eine Ausuferung der Haftung von Organmitgliedern allein aus deren Stellung als GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand ausgesprochen. Das Urteil ist auch für die D&O-Versicherung von Bedeutung.
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