BGH Urteil vom 25.07.2012 erklärt mehrere LV-Klauseln für unwirksam
Bei der Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen Lebensversicherer ging es um die Wirksamkeit der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine aufgeschobene und eine fondsgebundene Rentenversicherung im Fall einer Kündigung sowie um die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, die der Lebensversicherer im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 verwendet hatte.
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