BGH entscheidet zu unzulässigem Selbstbehalt bei Wechsel des Krankenversicherungstarifs
Bei Tarifwechsel innerhalb eines bestehenden Krankenversicherungsvertrags dürfen der absolute Selbstbehalt und der behandlungsbezogene Selbstbehalt nur dann kumuliert werden, wenn die behandlungsbezogene Selbstbeteiligung auf den absoluten Selbstbehalt begrenzt ist.…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag