Berufsunfähigkeitsausschluss in Restschuldversicherung wirksam?
Das OLG Celle, 07.08.2012 und 18.09.2012 - 8 U 121/12 hat folgende Klausel zur Restschuldversicherung für wirksam erachtet: "Der Versicherungsschutz endet (...), wenn die versicherte Person unbefristet berufsunfähig wird (Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist)."
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