Zur Haftungsverteilung zwischen PKW und Fahrrad
Stehen sich bei einem Verkehrsunfall in der Abwägung der Mitverschuldensanteile die einfache Betriebsgefahr des den Unfall verursachenden PKW und das einfach fahrlässige Verhalten eines zwölfjährigen Radfahrers gegenüber, besteht in der Regel nach Auffassung des OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11-40 kein Anlass, die Haftung des Pkw-Fahrers auf eine Quote von weniger als 50 % zu beschränken.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de