Verlust der Direktversicherung in der Insolvenz?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10) hat beschlossen, dass eine Direktversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers vom Insolvenzverwalter zur Masse gezogen werden kann: Ausschlaggebend ist ein widerrufliches Bezugsrecht, das der Insolvenzverwalter wirksam widerruft. Dabei differenziert das BAG zwischen Versicherungsrecht und Arbeitsrecht.
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