"Umfriedeter Abstellplatz" in der Kfz-Ruheversicherung
Was ein "umfriedeter Abstellplatz" in der Kfz-Ruheversicherung ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich eng oder weit ausgelegt. Das OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11 hat in seinem Urteil eine weite Auslegung befürwortet.
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