Überkreuzvermietung: Nicht immer liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor
Bei einer Überkreuzvermietung kommt es zur gegenseitigen Vermietung einer Immobilie, in der Regel zwischen Verwandten. Der Fiskus sieht hier meist einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch und erkennt keine Werbungskosten an – allerdings nicht immer.…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag