Tierhalter-Haftpflicht: Tierhalter haften immer
Der Halter eines Tieres muss für Schäden haften, die durch sein Tier entstehen – und zwar unabhängig davon, ob er in Reichweite des Tieres ist und das Verhalten beeinflussen kann oder nicht. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und eine Hundehalterin zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen Tierarzt verurteilt (Az. 20 U 38/11).
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