Keine generelle Erstattung einer Auslagenpauschale bei Haftpflichtschäden
Der BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11 hat es mit seinem Urteil abgelehnt, Geschädigten generell eine Auslagenpauschale zuzubilligen, wie sie bei Kfz-Unfällen regelmäßig erfolgreich angesetzt werden kann.
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