Gesetzliche Kassen dürfen private Krankenzusatzversicherungen vermitteln
Gesetzliche Krankenkassen wie die AOK dürfen weiterhin private Krankenzusatzversicherungen vermitteln. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Die Richter wiesen eine Klage des Finanzverbands AfW gegen die AOK Nordost ab.
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