BAG-Urteil interpretiert alte bAV-Zusagen neu
Rente soll es erst ab 67 Jahren geben – trotz der Zusage ab 65 Jahre. Das Urteil 3 AZR 11/10 des BAG Bundesarbeitsgerichts beeinträchtigt nun vorherige Bestimmungen – auch zur bAV. febs–Geschäftsführer Buttler rät dringend zur individuelle Analyse.
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