Wohl dem, der eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt
Ein Urteil des OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11 zeigt, wie wichtig es für alle Tierhalter ist, über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu verfügen. Im konkreten Fall hatte die Halterin eines Schäferhundes diesen in die Kleintierklinik des Klägers gebracht, wo der Hund für die vorgesehene Behandlung narkotisiert wurde. Beim Erwachen aus der Narkose biss der Hund den Tierarzt und fügte ihm schwere Verletzungen an der Hand zu.
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