Wann die "Benzinklausel" greift
Wer ein Fahrzeug bestimmungsgemäß - wenn auch fehlerhaft - bedient, gebraucht das Fahrzeug. Wird das Fahrzeug dadurch beschädigt, ist dieser Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht. Deshalb besteht gemäß einem Urteil des KG Berlin, 02.12.2011 - 6 U 13/11 keine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung für einen in dieser Weise verursachten Schaden an einem fremden Kraftfahrzeug.
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