Versicherungs-Zusatz-Verträge: Recht auf Widerruf
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Änderung des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen (Paragraf 9 Versicherungsvertragsgesetz). Demnach sollen Versicherungsnehmer nicht mehr an dem "Versicherungsvertrag hinzugefügte Verträge" gebunden sein, sobald sie den Hauptvertragertrag erfolgreich widerrufen.
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