"Verbindliche Auskünfte" der Finanzämter nicht zwingend bindend
Die obersten Finanzrichter haben sich erstmals Gedanken über den Stellenwert der von den Finanzämtern erteilten verbindlichen Auskünfte gemacht. Sie stellen fest, dass der Steuerbürger keinen Anspruch auf einen bestimmten, rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft hat. Ein Landwirt klagte,...
Weiterlesen auf: PresseAnzeiger.de