Unwirksamkeit des Betriebsschadenausschlusses in der Kfz-Kaskoversicherung
Das LG Stuttgart, 17.02.2012 - 22 O 503/11 hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die Klausel in A.2.3.2 AKB 2008, wonach ein Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs in der Vollkaskoversicherung nicht versichert ist, als unwirksam zu betrachten ist.
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