Reiserücktritt: Versicherer muss zahlen
Auch wer schon lange gesundheitliche Beschwerden hat, bekommt von der Reiserücktrittskostenversicherung Geld, wenn die Probleme sich plötzlich verschlimmern. Eine Frau mit Krampfadern musste eine Fernreise absagen, weil Venenleiden auftraten und Thrombosegefahr bestand. Der Versicherer lehnte ab, weil sie schon Jahre zuvor unter Krampfadern gelitten hatte, 2001 operiert und danach mehrfach deswegen behandelt wurde. Das Landgericht Arnsberg entschied jedoch, die Thrombosegefahr sei eine plötzliche und unerwartete Erkrankung und deshalb versichert (Az. 4 O 238/11). Ähnlich urteilen Gerichte bei Rückenleiden: Auch wenn jemand schon bei Buchung der Reise starke Schmerzen hat, muss die Versicherung zahlen, wenn er kurz vor dem Abflug einen Bandscheibenvorfall erleidet (OLG Koblenz, Az. 10 U 613/09). Anders ist die Lage aber, wenn die drohende Verschlechterung schon bei der Buchung absehbar war.
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