Rechtsschutzversicherer legt beim BGH Revision ein
Die Zusammenarbeit der Rechtsschutzversicherer mit Vertragsanwälten steht weiter auf dem Prüfstand und beschäftigt nun den BGH Bundesgerichtshof. Gegen vorangegangene Urteile legte die Huk–Coburg–Rechtsschutzversicherung Revision ein.
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