Pensionskassen-Rentner vor Gericht: Ist der private Teil einer Pensionskassenrente ein Versorgungsbezug?
Am 28.09.2010 hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Paukenschlag entschieden: Privat fortgeführte Teile einer Direktversicherung sind, wenn ein Versicherungsnehmerwechsel vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer stattgefunden hat, kein Versorgungsbezug und unterliegen damit nicht der Beitragspflicht nach § 229 SGB V (BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08). Denn durch den Versicherungsnehmerwechsel, so die obersten Richter, sei der betriebliche Bezug nicht mehr gegeben und die Direktversicherung sei ab diesem Zeitpunkt einer privaten Versicherung, die der gleiche Versicherer auch anbietet, gleichgestellt.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de