Nicht immer hat die gesetzliche Krankenkasse recht
(verpd) Zeigen die herkömmlichen Methoden zur Behandlung einer schmerzhaften Häufung von Fettgebewebe keine Wirkung, so sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten einer Fettabsaugung zu übernehmen, obwohl die Therapieform noch nicht als mitversichert galt.…
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