Mein Rechtstipp: Versicherer dürfen Rückzahlung gekündigter Verträge nicht kürzen
Wer eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigte, bekam bislang erstaunlich wenig Geld zurück. Der BGH hat nun die Rechte der Versicherten gestärkt – viele haben rückwirkend Anspruch auf höhere Zahlungen. Was es zu beachten gilt, erläutert Rechtsanwalt Michael S. Braun.
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