Kein gültiger Verbraucherkreditvertrag bei Unterschrift auf dem iPad
04.06.2012 - Urteil des OLG München vom 04.06.2012 (19 U 771/12), rkr.Die Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett wahrt bei einem Verbraucherdarlehensvertrag nicht die Schriftform mit der Folge, dass auch bei Empfang des Darlehens die Widerrufsfrist für den Kunden erst zu laufen beginnt, wenn er eine Abschrift des Vertrages mit den geänderten Bedingungen erhalten hat.... mehr
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