Grundsteuer: 23 € mehr pro Jahr müssen hingenommen werden
Wenn eine Grundsteuererhöhung nicht willkürlich ist und auch keine erdrosselnde Wirkung hat, muss sie hingenommen werden. 23 € mehr pro Jahr kann der Steuerbürger jedenfalls verkraften, sagt das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße.…
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