Gerichtsurteil: Mit Hartz-IV keine Auslandsreise zur Ehefrau
Laut dem hessischem Landessozialgericht haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Reise zu einem Ehepartner im Ausland. Der Grund: Die Gatten könnten schließlich auch zusammenziehen.
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