Bundesfinanzhof urteilt - Finanzamt darf bei Erben nicht doppelt kassieren
Nicht nur Geld kann man erben. Auch ausstehende Steuerschulden fallen den Hinterbliebenen Verstorbener zu. Doppelt abkassieren darf das Finanzamt in diesem Fall aber nicht, entschied der Bundesfinanzhof.
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