Bundesfinanzhof: Praxisgebühr ist nicht als Sonderausgabe absetzbar
Die Praxisgebühr ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht als Sonderausgabe bei der Steuererklärung anrechenbar. Ob sie eine außergewöhnliche Belastung ist, ließ das Gericht offen.
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