15. 08. 2012 - Eine gebuchte …

15. 08. 2012 - Eine gebuchte Reise im Erbfall – was tun?

(ac) Ob Kreuzfahrt im Mittelmeer, Safari in Afrika oder Studienreise durch den Nahen Osten: Aufwendige und teure Pauschalreisen werden oft Monate im voraus gebucht. Doch was passiert, wenn der Reisende vor Antritt seines Urlaubs verstirbt? Das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. erläutert die Rechtslage. „Als Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen rückt der Erbe als neuer Vertragspartner in den Vertrag mit dem Reiseveranstalter ein“, erklärt Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e. V. und Fachanwalt für Erbrecht in München. „Das bedeutet konkret: Der Erbe muss den vereinbarten Preis zahlen, kann dafür die Reise aber grundsätzlich auch selbst antreten.“ Das Reiserecht sieht so auch ausdrücklich vor, dass die Person des Reisenden bis zum Reiseantritt austauschbar ist. Der Veranstalter darf nur widersprechen, wenn besondere Umstände gegen den neuen Teilnehmer sprechen – zum Beispiel Passeintragungen, die die Einreise in bestimmte Länder unmöglich machen oder mangelnde nautische Kenntnisse bei einem Segeltörn. Der Fall, dass die Erben, meist trauernde Angehörige, kurz nach dem Tod des Erblassers spontan dessen Luxusreise antreten, dürfte jedoch eher selten sein. Dann stellt sich die Frage, ob der Reisepreis trotzdem Stornierung bezahlt werden muss bzw. ob die Erben das bereits bezahlte Geld vom Veranstalter zurückerhalten. „Das Reiserecht sieht ein Recht zum Reiserücktritt vor, das auch für den Erben als neuen Vertragspartner gilt“, sagt Dr. Steiner. Der Haken dabei: Der Reiseveranstalter darf bei einem Rücktritt Stornogebühren verlangen, deren Höhe meist in seinen AGB geregelt ist. „Betroffene sollten sich also hier gut informieren“, sagt Dr. Steiner. „Manche Reiseveranstalter verlangen unangemessen hohe Rücktrittentschädigungen, die der Überprüfung durch ein Gericht nicht standhalten würden“, erklärt Dr. Steiner. Eine Stornogebühr von bis zu 50% des Reisepreises akzeptiert die Rechtsprechung bei einem kurzfristigen Rücktritt jedoch ohne weiteres. Viele Betroffene hoffen deshalb auf die im Reiserecht vorgesehene Kündigung wegen höherer Gewalt. Der Vorteil gegenüber dem Rücktritt: Wird vor Reiseantritt gekündigt, kann der Veranstalter weder Reisepreis noch Stornogebühren verlangen. Höhere Gewalt wird definiert als ein „von außen kommendes, plötzliches und unabwendbares Ereignis“ – ein solches stellt der Tod des Reisenden auf den ersten Blick auch dar. Eine weitere Voraussetzung ist jedoch, dass dieses Ereignis weder in die Risikosphäre des Reisenden noch in die des Veranstalters fällt. „Dies ist zum Beispiel der Fall bei Naturkatastrophen im Urlaubsland wie Erdbeben oder Überschwemmungen“, erklärt Dr. Steiner. „Der Tod hingegen zählt – so makaber das für juristische Laien auch klingen mag – zum sogenannten allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden und gilt deshalb nicht als höhere Gewalt. Eine Kündigung des Erben wegen Versterbens des Erblassers vor Reiseantritt ist deshalb leider nicht möglich.“ Der Rat des Erbrechtsexperten: „Weil die gesetzlichen Regelungen in diesen Fällen meist keine befriedigende Lösung bieten, empfehle ich bei teuren, weit im voraus gebuchten Reisen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.“ Damit können Reisende nicht nur für den Fall des eigenen Todes vorsorgen, sondern auch andere Unglücksfälle abdecken, zum Beispiel die Krankheit eines nahen Angehörigen.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Dauercamper

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Neueste Veranstaltungen

Messe / Kongress / Forum
Gemeinsam. Vertrieb. Niedersachsen.
24.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unzählige Veranstaltungen in unserer Branche – von den …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
26.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Digitalisierung im Maklerbüro: Technologieforum 2025 setzt neue Maßstäbe
17.06.2025

Nach dem erfolgreichen Auftakt 2023 geht das Technologieforum – powered by ASSFINET und germanBroker.net …

Versicherungen
Wen VEMA-Makler bevorzugen: Betriebshaftpflicht – Teil 1
17.06.2025

Selbst die versicherungskritischsten Institutionen sind sich einig: eine Haftpflichtversicherung ist absolut und für jedermann …

Versicherungen
Ammerländer Versicherung übernimmt agencio zu 100 Prozent - Gründer und Vorstandssprecher Holger Koppius scheidet aus dem Unternehmen aus
17.06.2025

Holger Koppius ist seit mehr als 36 Jahren in der Versicherungsbranche aktiv, hat mehrere …