Wenn ein Kfz-Sachverständigengutachten unbrauchbar ist
Fehlerhafte Sachverständigengutachten sind grundsätzlich dem Geschädigten nicht zuzurechnen, da dieser gerade wegen der fehlenden eigenen Sachkunde einen Gutachter beauftragt hat. Dieser ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten. Es gibt aber auch Ausnahmen
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de