Urteil: Deutsche haben keinen Anspruch auf Pflege im Ausland
Die deutsche Pflegeversicherung muss Bürgern, die im Ausland leben, nicht die Pflege zahlen. Eine entsprechende Klage der EU-Kommission wies der Europäische Gerichtshof zurück. Finanzielle Nachteile seien kein Verstoß gegen europäisches Recht.
Weiterlesen auf: SPIEGEL ONLINE