Stadt haftet für Schäden durch Steine werfende Kita-Kinder
Wird ein Kfz vom Außengelände einer Kita aus mit Steinen beworfen und dabei beschädigt, haftet die Stadt als Betreiberin der Kinderbetreuungseinrichtung. Vorausgesetzt, die Erzieherinnen haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.…
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