Mietrückstand bei Nebenkosten: Sofortige Räumungsklage gerechtfertigt
Mieter, die ihre Nebenkostenvorauszahlungen nur teilweise leisten, müssen mit einer Räumungsklage rechnen. Der Vermieter muss nicht erst auf Zahlung der vollen Nebenkosten klagen. Es reicht aus, wenn das Gericht im Rahmen der Räumungsklage überprüft, ob die Nebenkosten richtig bemessen sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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