Linksabbieger trifft bei einem Unfall eine weitreichende Haftung
(Bonn, den 30. 07. 2012) Die Wartepflicht eines Linksabbiegers wiegt schwerer als der Rotlichtverstoß des Gegenverkehrs. Für den Linksabbieger hat das erhebliche Konsequenzen: In der Regel muss er für Unfallschäden haften, die im Kreuzungsbereich entstehen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs...
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