Lebensversicherungen: BGH stärkt Ex-Kunden
Kunden, die zwischen 2002 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und später wieder gekündigt haben, können eine nachträgliche Auszahlung erwarten. Grund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG erreicht hat (Az.: IV ZR 201/10).
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