Kapital statt Rente? Bundesarbeitsgericht erhöht die Hürden für die Umgestaltung von Betriebsrente
Seit längerem wurde diskutiert, ob Arbeitgeber nicht einfach bestehende Rentenzusagen auf eine versicherungsmathematisch äquivalente Kapitalzusage umstellen, da das Betriebsrentenrecht beide Zusagen als Altersversorgung kennt. Damit könnten sich die Arbeitgeber besonders der Risiken aus Langlebigkeit und Rentenanpassung entledigen.
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