Haftpflichtversicherungsschutz für Anwälte gegen Schmerzensgeldansprüche?
Es gibt Anwaltsmandate (z.B. Haftbeschwerde- oder Abschiebeverfahren), die gerade auch den Schutz der in § 253 Abs. 2 BGB aufgeführten Rechtsgüter bezwecken. Für in diesem Zusammenhang entstehende Schmerzensgeldansprüche hat der Rechtsanwalt nur Haftpflichtversicherungsschutz, wenn dies besonders vereinbart worden ist.
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