Grenzen der Erstattung von Anwaltskosten durch den Kfz-Haftpflichtversicherer
Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass ein Unfallbeteiliger nicht nur den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer, sondern zusätzlich seine Vollkaskoversicherung auf Schadenausgleich in Anspruch nehmen will, muss der Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Urteil des BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11 in der Regel nicht übernehmen.
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