Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Verlesens von Gesundheitsfragen
Mitunter werden Fragen und Erklärungen im Versicherungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Beisein des Antragstellers durch den Versicherungsvertreter ausgefüllt, nachdem dieser sie dem Antragsteller vorgelesen hat. Will der Versicherer später den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 22 VVG i.V.m. § 123 BGB anfechten, ist er sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.
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