Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Vorstoß für aktive Sterbehilfe gescheitert
Straßburg hat entschieden: Die Klage des Witwers Ulrich Koch gegen das Verbot der Sterbehilfe in Deutschland ist unzulässig. Der Kläger fuhr vor dem Europäischen Menschengerichtshof jedoch einen Teilerfolg ein.
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